Um auch hier der Hetegorenität unserer Schülerschaft und Lehrerschaft gerecht zu werden, hat die Schulkonferenz dem Antrag der LehrerInnenkonferenz, dass
den KlassenlehrerInnen einer 2. Klasse die Entscheidung überlassen wird, ob sie die
Vereinfachte Ausgangsschrift
oder die
Lateinische Ausgangsschrift
oder die Schulausgangsschrift einführen
zugestimmt.
Es wurde vereinbart:
- Die Durchlässigkeit der Schriften wird vom gesamten Kollegium gewährleistet.
- FachlehrerInnen wird zugestanden, die Druckschrift zu nutzen, wenn sie die jeweilige Ausgangsschrift nicht sicher beherrschen.
- Individuelle Abweichungen bei der Schrift der Kinder werden akzeptiert (auf dem Weg zur eigenen Schrift).
Bedingung: Das Wort muss eindeutig zu lesen sein.
- Die Druckschrift wird bei Kindern mit motorischen Schwächen oder Schreibhemmungen länger zugelassen.